Schon seit mehreren Jahren fordern Spitex-Organisationen eine Anpassung des Anhangs Fachpersonal des Administrativvertrages in Bezug auf die Kompetenzen der Pflegehelferinnen. Diese Forderung hat sich mit dem sich akzentuierenden Fachkräftemangel noch verstärkt. Spitex Schweiz hat deshalb mit Expertinnen und Experten aus Spitex-Organisationen einen Vorschlag für eine entsprechende Kompetenzerweiterung erarbeitet. Ziel ist, dass Pflegehelferinnen aufgrund einer zusätzlichen Ausbildung klar definierte zusätzliche Aufgaben übernehmen können. So soll die angespannte Personalsituation entschärft werden. Voraussetzung ist, dass die Qualität der Pflegeleistungen jederzeit gewährleistet ist. Der Vorschlag wurde vom Vorstand von Spitex Schweiz gutgeheissen und in die Verhandlungen mit den Krankenversicherern eingebracht. Leider konnte in einer ersten Verhandlungsrunde (noch) keine Einigung erzielt werden.
Pflegende Angehörige
Ein weiteres hochaktuelles Thema, auch in den Verhandlungen mit den Versicherern, sind die pflegenden Angehörigen. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2019 dürfen nämlich Spitex-Organisationen Grundpflegeleistungen abrechnen, die von bei ihnen angestellten pflegenden Angehörigen erbracht werden, auch wenn diese über keine Ausbildung verfügen. Im Auftrag des Vorstands von Spitex Schweiz haben sich Expertinnen und Experten aus Spitex-Organisationen mit diesem Thema auseinandergesetzt und einen Vorschlag für den entsprechenden Anhang «pflegende Angehörige» zum Administrativvertrag ausgearbeitet. Dieser regelt die Voraussetzungen, welche pflegende Angehörige mitbringen müssen, um von einer Spitex-Organisation angestellt zu werden, sowie die Instruktion durch die Fallverantwortliche und die Begleitung der pflegenden Angehörigen durch die Spitex-Organisation. Es gilt weiterhin, dass Spitex-Organisationen, die dem Administrativvertrag beigetreten sind, nur pflegende Angehörige einstellen dürfen, die einen Kurs in Pflegehilfe oder einen anderen gleichwertigen Kurs absolviert haben oder im Begriff sind, dies zu tun. Zentrales Element ist die Qualität der erbrachten Pflegeleistungen. In den Verhandlungen mit den Versicherern konnte hier eine Einigung erreicht werden.
Tarifvertrag IV/UV/MV
Im Frühling 2022 kündigten die Spitexverbände Spitex Schweiz und ASPS ihren Vertragspartnern, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und der Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT), an, die Verhandlungen für die Anpassungen der IV/UV/MV-Tarife wieder aufnehmen zu wollen. Die zu diesem Zweck während zweier Jahre im Rahmen des Projekts Überprüfung Kostenparameter durch die BDO erhobenen Daten wurden aufbereitet und den Vertragspartnern im Juni 2022 ein erstes Mal präsentiert, mit dem Ziel, per 1.1.2023 über neue angepasste Tarife zu verfügen. Die Vertragsverhandlungen gestalten sich schwierig. Die Sozialversicherer stellen die von den Spitexverbänden erhobenen Daten erneut infrage. Daher konnte das Ziel eines angepassten Tarifes per 1.1.2023 nicht erreicht werden. Die Verhandlungen werden 2023 weitergeführt.