Interessenvertretung

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Patrick Imhof, Leiter Politik

Interessenvertretung

Die Umsetzung der Pflegeinitiative und EFAS treiben die Entwicklung voran

Die Umsetzung der Pflegeinitiative und EFAS Pflege werden Veränderungen auch für die Spitex mit sich bringen. Spitex Schweiz will dabei mitsprechen und mitbestimmen, in welche Richtung es gehen soll.

Die Pflege stärken mit der Umsetzung der Pflegeinitiative

Der Bundesrat hat in raschem Tempo die Umsetzung der 2021 durch Volk und Stände angenommenen Pflegeinitiative an die Hand genommen. Knapp sechs Monate nach der Abstimmung legte er dem Parlament eine erste Etappe zur Umsetzung vor. Diese entsprach im Wesentlichen dem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative, welcher durch alle Parteien und die Verbände der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen worden war. Diese Einigkeit trug trotz einigen Störmanövern im Nationalrat dazu bei, dass die Vorlage in der Wintersession 2022 zu Ende beraten und ohne Änderung (!) beschlossen werden konnte. Mit den nun verabschiedeten Regelungen werden eine Ausbildungsoffensive lanciert und die eigenständige Leistungserbringung von bestimmten Pflegeleistungen durch die Pflege gesetzlich verankert. Dafür hat sich Spitex Schweiz eingesetzt. Ausstehend sind die Umsetzungsarbeiten auf Verordnungsebene. Auch sind nun die Kantone gefordert, die Änderungen in ihre kantonalen Gesetze aufzunehmen und damit die rasche Umsetzung zu ermöglichen.

Die vom Bundesrat vorgesehene Etappe 2 wird mehr Zeit beanspruchen. In diesem Paket sollen Forderungen nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen behandelt werden. Hierzu liefen 2022 verwaltungsinterne Abklärungen zwischen verschiedenen Bundesämtern. Überdies wurde eine BAG-Plattform zum Austausch zwischen den Sozialpartnern genutzt, um mögliche Handlungspunkte zu besprechen. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung in diesem Bereich aufgrund der föderalen Kompetenzen und der politischen Anschauungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Spitex Schweiz wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Pflege so gelegt werden, dass die Arbeit in der Spitex attraktiv gestaltet werden kann.

Die Finanzierung einheitlich regeln mit EFAS Pflege

Nach zweieinhalbjähriger Behandlung an insgesamt 12 Sitzungen durch die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Ständerat in der Wintersession 2022 beschlossen, die Pflege verbindlich und gestaffelt in die Vorlage der einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) einzubeziehen. Damit (und in weiteren Punkten) weicht der Ständerat vom Erstrat ab, weshalb eine erneute Behandlung im Nationalrat für 2023 vorgesehen ist.
Mit dem Einbezug der Pflege in dieses umfassende Reformpaket sollen einheitliche Tarifierungsgrundsätze verankert werden, welche in einer separaten Tariforganisation beschlossen werden sollen. Grundlage dazu sind detaillierte und solide Daten. Um hier genügend Zeit zur Herstellung der sogenannten Kostentransparenz zu schaffen, ist eine zeitliche Staffelung des Einbezugs der Pflege vorgesehen.
Mit der Umsetzung von EFAS Pflege wird die Spitex-Branche gefordert sein, die notwendigen Grundlagen in guter Qualität bereitzustellen. Mit dem Finanzmanual und einer detaillierten Kostenrechnung stehen hierzu die notwendigen Instrumente bereit.

Die Praxis beim Pflegematerial mit der neuen Regelung konsolidieren

Die Irrungen und Wirrungen der letzten Jahre im Bereich des Pflegematerials wollte das Parlament mit einer nationalen Regelung wieder vereinheitlichen. In einer Koordinationsgruppe unter der Leitung des BAG und mit den beteiligten Akteuren wurden die Auswirkungen der neuen Regelungen zur Finanzierung des Pflegematerials besprochen. Ende September 2022 lief überdies die Übergangsfrist für dasjenige Material aus, welches ein Jahr vorher nicht rechtzeitig Eingang in die MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) gefunden hatte. Ziel des Austauschs war es, Lücken festzustellen, Aktivitäten zur Schliessung von Lücken in der MiGeL zu unterstützen und die Verwerfungen durch das neue Finanzierungsregime möglichst gering zu halten. Auch wenn noch kein abschliessendes Fazit möglich ist, zeigt sich, dass vonseiten der Versicherer und vonseiten der Leistungserbringer über keine grösseren Probleme berichtet wird. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch für die Patientinnen und Patienten zutrifft.