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Cornelis Kooijman, Leiter Grundlagen und Entwicklung
Esther Bättig, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Grundlagen und Entwicklung

Grundlagen und Entwicklung

Verhandlungen zur Verankerung der Qualität

Das Jahr 2022 war geprägt von zähen Verhandlungen, sei es mit Versichererverbänden oder dem Bund. Die Qualität bleibt zentral. Wie diese erreicht und insbesondere finanziert werden soll, darüber gehen die Meinungen oftmals auseinander. Nichtsdestotrotz konnten Verhandlungen wieder aufgenommen und Instrumente geprüft, weiterentwickelt und für Organisationen verfügbar gemacht werden.

Wiederaufnahme der Verhandlungen mit den Versichererverbänden

Die Qualitätsverträge konnten nicht, wie vom Bundesrat gefordert, per 1. April 2022 eingereicht werden, da die Finanzierung der Aufwände für die Leistungserbringer und die Verbände nicht geklärt war. Diese Frage ist weiterhin offen. Der Bund anerkennt zwar, dass der Qualitätsvertrag Mehraufwände verursacht, stellt sich aber auf den Standpunkt, dass zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Spitex Schweiz hat daraufhin die Inhalte des Qualitätsentwicklungskonzepts überarbeitet und auf dieser Grundlage die Verhandlungen mit den Versichererverbänden im 3. Quartal 2022 wieder aufgenommen. Ziel ist, bestehende Qualitätsentwicklungen in den Organisationen aufzuzeigen und das bereits bestehende Engagement zu würdigen. Parallel dazu laufen Überlegungen, gemeinsam mit den Verbänden der stationären Langzeitpflege, eine Lösung für die Abgeltung der Aufwände zu finden, welche die Organisationen im Rahmen der Qualitätsmessungen zu leisten haben. Es ist zu hoffen, dass im Jahr 2023 eine Einigung erzielt werden kann.

Wichtigkeit von Daten

Die Verhandlungen mit den Versichererverbänden, die weiterhin grosse Dynamik in der Branche und anstehende politische Geschäfte auf nationaler Ebene zeigen, wie wichtig es ist, dass im Spitex-Bereich genügend und insbesondere vergleichbare klinische Leistungs- und Kostendaten vorhanden sind. Es ist zwingend, dass sich die Spitex-Organisationen eigene Daten erarbeiten und diese auch Spitex Schweiz für Verhandlungen und für die politische Einflussnahme in vergleichbarer Form zur Verfügung stellen. Hierzu hat Spitex Schweiz Mitte 2022 eine Datennutzungsstrategie erarbeitet, die aufzeigt, welche relevanten Datenquellen für Spitex-Organisationen bestehen und welche Produkte prioritär genutzt werden sollen.

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Qualitätsmanual

Das überarbeitete Qualitätsmanual konnte Ende des 2. Quartals 2022 dreisprachig für die Spitex-Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Auf der Website www.spitex-qualitaetsmanual.ch sind die Inhalte in allen drei Sprachen gegen eine Gebühr erhältlich.

Weiterhin erfolgreicher Rollout der interRAI-Instrumente in der Spitex

Spitex Schweiz hat den Rollout der interRAI-Instrumente in einem Projekt evaluiert. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass der Prozess vonseiten Spitex Schweiz gegenüber den Software-Anbietern kommunikativ gut aufgegleist war. Diese konnten den Rollout bei ihren Kunden (Spitex-Organisationen) grossmehrheitlich im Rahmen der vorgesehenen Zeit durchführen. Mittlerweile verfügen mehr als 650 Spitex-Organisationen über eine Lizenz zur Nutzung der interRAI-Instrumente. Auch 2022 konnten weitere interRAI-Module von Software-Anbietern zertifiziert werden, die aktuelle Liste findet sich hier.

In Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Kinderspitex und mit Unterstützung der Berner Fachhochschule wird die Praxistauglichkeit des interRAI-Instruments interRAI PEDS HC (interRAI Pediatric Home Care) für die Kinderspitex in der Schweiz geprüft. Die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sollen im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2023 vorliegen.

Nutzung von HomeCareData für Nichtmitglieder

HomeCareData wurde 2022 dahingehend erweitert und programmiert, dass ab 2023 auch Nichtmitglieder interRAI-Daten in den Datenpool transferieren können. Mit der künftigen Nutzung durch Nichtmitglieder wird dem Wunsch einiger Kantone Rechnung getragen. Diese wollen die Nutzung von HomeCareData für alle auf ihrem Kantonsgebiet tätigen Spitex-Organisationen verbindlich erklären. Damit geht die Anerkennung von HomeCareData als wichtiges Qualitätsinstrument in der Spitex einher.

EPD für Spitex-Organisationen ab 2027 wohl verpflichtend

2023 steht eine grössere Revision des EPDG und seiner Verordnungen an. Im April 2022 hat der Bundesrat bereits verlauten lassen, dass das Gesetz dahingehend geändert werden soll, dass alle, auch ambulante Leistungserbringer, in Zukunft ein EPD anbieten müssen. Basierend auf dieser Ankündigung hat der Vorstand von Spitex Schweiz ein Positionspapier mit Empfehlungen zur Einführung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers zuhanden der Spitex-Organisationen verabschiedet. Spitex-Organisationen sollen sich bereits jetzt mit der Einführung des EPD beschäftigen und – falls noch nicht geschehen – sich einer (Stamm-)Gemeinschaft in ihrer Versorgungsregion anschliessen. Sie sollen zudem ihre  Spitex-Software-Anbieter überzeugen, dass sich diese mit der EPD-Integration befassen.